Madonna's Klangwelt

Ort der Heilung

Klangschalenmassage

     Allgemeine Geschäftsbedingungen

          Madonna's Klangwelt

 

  1. Absage eines Termins
    Die Absage eines vereinbarten Termins ist binnen 24 Stunden vor der Zusammenkunft kostenfrei möglich, ein neuer Termin kann dann vereinbart werden. Bei unbegründetem und kurzfristigem Absagen oder gar Nichterscheinen wird ein Unkosten Beitrag von CHF 30.00 berechnet.
  2. Energieausgleich pro Behandlung /
    Jede Klangschalenmassage durchgeführt  durch Madonna’s Klangwelt  hat einen Gegenwert von CHF 90.00. Die Behandlungsdauer beträgt 90 Minuten.
    Die intensive Pozessbegleitung  durchgeführt  durch Madonna’s Klangwelt, wird pro 60 Minuten à CHF 50.00 ausgeglichen. Die Behandlungsdauer ist individuell und nach Bedarf angepasst. Der Gegenwert ist direkt und nach jeder Behandlung auszugleichen.
  3. Krankenkasse
    Madonna’s Klangwelt  ist nicht Krankenkassen anerkannt.
  4. Copyright
    Alle etwaig ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, teil der Behandlung. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein Madonna’s Klangwelt und dessen Mitwirkende. Es ist nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Einwilligung des Inhabers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.
  5. Versicherungsschutz
    Die Klienten tragen die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und ausserhalb einer etwaigen Prozessbegleitung und kommen für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Eine etwaige Prozessbegleitung stellt keine Psychotherapie dar und kann eine solche nicht ersetzen. Eine Terminvereinbarung setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
  6. Haftung
    Die Informationen und Hinweise während einer etwaigen Prozessbegleitung, sowie in allen gegebenenfalls abgegeben Dokumentationen, werden durch die Prozessbegleiter sorgfältig erwogen. Bei einer Inanspruchnahme eines Entspannungs-Angebots und/oder einer Klanschalenmassage und/oder einer Prozessbegleitung durch Madonna’s Klangwelt handelt es sich um eine reine Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Madonna’s Klangwelt haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Madonna’s Klangwelt nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner oder die Vertragspartnerin regelmässig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadenersatzhaftung für Schäden jedweder Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschliesslich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen. Sofern Madonna’s Klangwelt wegen fahrlässigen Verhaltens haftet, ist die Haftung grundsätzlich auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Madonna’s Klangwelt nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Vorstehende Haftungsausschlüsse und – Begrenzungen gelten auch zugunsten Madonna’s Klangwelt, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter derer sich Madonna's Klangwelt zur Vertragserfüllung allenfalls bedient.
  7. Vertraulichkeit
    Madonna’s Klangwelt verpflichtet sich, über alle im Rahmen einer Interaktion bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und/oder privaten Angelegenheiten von Klienten auch nach der Beendigung der Vereinbarung unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
  8. Mitwirkungspflicht von Klienten
    Eine Prozessbegleitung oder die Erfüllung eines Entspannungs-Angebots erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Madonna’s Klangwelt macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Prozessbegleitung ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Die Prozessbegleiter stehen dem Klienten als Prozessbegleiter und zur Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit ist von den Klienten zu leisten. Es ist von Vorteil offen zu sein, sich mit sich selbst und der eigenen Situation auseinandersetzen zu wollen, um gegebenenfalls eine Veränderung herbeiführen zu können.
  9. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder Inhalte einer in den Vertrag integrierten Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten kommerziellen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
  10. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Madonna’s Klangwelt zu Zuzgen. Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder mit auf sie verweisenden Verträgen gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz der Madonna’s Klangwelt zuständig.

       Zuzgen, 21. Oktober 2023